Falls vom Programm verlangt:
Zusätzlich:
Die geforderten Sprachkenntnisse müssen je nach Mobilitätsprogramm bei der Bewerbung oder zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes nachgewiesen werden.
KPJ im Ausland: Sprachkenntnisse auf B2-Niveau der Landessprache und/oder der im Krankenhaus verwendeten Sprache (Dokumentationssystem, Patientenkontakt) müssen nachgewiesen werden.
Südtirol und Schweiz: wenn die Sprache im Krankenhaus nachweislich Deutsch ist (im Learning Agreement angegeben), müssen Studierende keinen gesonderten Nachweis erbringen.
Englisch:
Die Zertifikate 1 bis 6 dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Andere Sprachen:
Die Zertifikate 1 bis 2 dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Online Sprachkurse, Selbstevaluierungen etc. sind keine ausreichenden Nachweise.
Über die ÖH sind Sie während Ihres Auslandsstudiums bzw. während Ihres Auslandspraktikums unfall- und haftpflichtversichert (Achtung, dies gilt nicht für die USA, Australien und Kanada), dabei handelt es sich aber um keine Krankenversicherung!
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der ÖH-Bundesvertretung.
Wir empfehlen jedenfalls eine private Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen!
Abteilung International Office
Harrachgasse 21/IV
8010 Graz
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